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Kraftfahrzeugversicherung

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in Deutschland, wie in den meisten
Ländern, zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von
Unfallgeschädigten.

Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung abschließen,
um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen (§4 PflVersG).
Ohne diese bekommt er kein Fahrzeug angemeldet.
Die anderen Versicherungsarten sind freiwillig.

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung
der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur
Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt die
Teilkaskoversicherung (siehe unter Teilkaskoversicherung) mit ein. Dabei handelt
es sich rechtlich nicht um zwei eigenständige Vertragsteile mit deren Bedingungen.

Auch die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen
Fahrzeug abdeckt.
Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.



Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

• Brand oder Explosion
• Diebstahl inklusive Einbruchdiebstahl (fest mit dem Kfz verbundene Teile)
• Raub
• unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  (Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch
  Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
  Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch
  ein Wetteramt).
• Zusammenstoß mit Haarwild oder anderes Getier, während das Fahrzeug
   in Bewegung ist.
• Glasbruchschäden
• Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
• Marderbiss ohne Folgeschäden

Schutzbrief
Mittlerweile bieten die meisten Kfz-Versicherer auch einen optionalen Schutzbrief in
der Kfz-Haftpflichtversicherung an, oder es werden Alternativprodukte zu den
Leistungen der Automobilclubs angeboten. Die Leistungen gehen über Pannenhilfe
bis hin zu Fahrzeugunterstellungskosten im Schadenfall.

Insassenunfall
Die Insassenunfallversicherung bietet im Gegensatz zur allgemeinen
Unfallversicherung Versicherungsschutz nur für Unfälle, welche die versicherten
Personen beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges
erleiden. Da nur der so definierte Ausschnitt aller denkbaren Lebensbereiche
versichert ist, sind die Prämien regelmäßig deutlich niedriger kalkuliert, als bei der
Allgemeinen privaten Unfallversicherung.
Die Versicherungsunternehmen bieten die Insassenunfallversicherung
hauptsächlich als Pauschalsystem an; möglich ist auch die Versicherung nach der
Anzahl von Plätzen oder Personen.

Beim Pauschalsystem sind alle berechtigten Insassen pauschal mitversichert; auf
jeden versicherten Insassen entfällt im Schadenfall ein der Anzahl der Versicherten
entsprechender Teilbetrag der im Versicherungsvertrag vereinbarten
Versicherungssumme.
Beispiel: verunglückt ein mit fünf Insassen besetzter PKW und beträgt die
vertraglich vereinbarte Versicherungssumme 100.000,00 EUR, so ist jeder Insasse
mit 20.000,00 EUR versichert. Um der Gefahr zu geringen Versicherungsschutzes
entgegenzuwirken, ist in den Versicherungsbedingungen für die
KFZ-Unfallversicherung vieler Versicherungsgesellschaften vorgesehen, dass sich
die Versicherungssumme bei Vorhandensein von mehr als einem Versicherten
um 50% erhöht.


© Makler Weber. 
Umsetzung: medienloge

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