Kraftfahrzeugversicherung
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in Deutschland, wie in den meisten 
Ländern, zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz von 
Unfallgeschädigten. 
Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, 
um ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen (§4 PflVersG). 
Ohne diese bekommt er kein Fahrzeug angemeldet. 
Die anderen Versicherungsarten sind freiwillig.
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung 
der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur 
Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt die 
Teilkaskoversicherung (siehe unter Teilkaskoversicherung) mit ein. Dabei handelt 
es sich rechtlich nicht um zwei eigenständige Vertragsteile mit deren Bedingungen.
Auch die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen
 Fahrzeug abdeckt. 
Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
• Brand oder Explosion
 • Diebstahl inklusive Einbruchdiebstahl (fest mit dem Kfz verbundene Teile)
 • Raub
 • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  (Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch 
  Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. 
  Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch 
  ein Wetteramt).
 • Zusammenstoß mit Haarwild oder anderes Getier, während das Fahrzeug 
   in Bewegung ist.
 • Glasbruchschäden
 • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
 • Marderbiss ohne Folgeschäden
 
Schutzbrief
Mittlerweile bieten die meisten Kfz-Versicherer auch einen optionalen Schutzbrief in 
der Kfz-Haftpflichtversicherung an, oder es werden Alternativprodukte zu den 
Leistungen der Automobilclubs angeboten. Die Leistungen gehen über Pannenhilfe 
bis hin zu Fahrzeugunterstellungskosten im Schadenfall.
Insassenunfall
Die Insassenunfallversicherung bietet im Gegensatz zur allgemeinen 
Unfallversicherung Versicherungsschutz nur für Unfälle, welche die versicherten 
Personen beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges 
erleiden. Da nur der so definierte Ausschnitt aller denkbaren Lebensbereiche 
versichert ist, sind die Prämien regelmäßig deutlich niedriger kalkuliert, als bei der 
Allgemeinen privaten Unfallversicherung.
Die Versicherungsunternehmen bieten die Insassenunfallversicherung 
hauptsächlich als Pauschalsystem an; möglich ist auch die Versicherung nach der 
Anzahl von Plätzen oder Personen.
Beim Pauschalsystem sind alle berechtigten Insassen pauschal mitversichert; auf 
jeden versicherten Insassen entfällt im Schadenfall ein der Anzahl der Versicherten 
entsprechender Teilbetrag der im Versicherungsvertrag vereinbarten 
Versicherungssumme. 
Beispiel: verunglückt ein mit fünf Insassen besetzter PKW und beträgt die 
vertraglich vereinbarte Versicherungssumme 100.000,00 EUR, so ist jeder Insasse 
mit 20.000,00 EUR versichert. Um der Gefahr zu geringen Versicherungsschutzes 
entgegenzuwirken, ist in den Versicherungsbedingungen für die 
KFZ-Unfallversicherung vieler Versicherungsgesellschaften vorgesehen, dass sich 
die Versicherungssumme bei Vorhandensein von mehr als einem Versicherten 
um 50% erhöht.