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Riester-Rente

Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück,
der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung
der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug.
Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001,
bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang
Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert wurde.
Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der
Medienöffentlichkeit das Verb „riestern“ etabliert.

Die Zulagen für einen Riester-Vertrag sind enorm. So erhält z.B. eine
Familie mit 3 Kindern bis zu 1.250,00 € im Jahr von Vater Staat.

Wir erklären für jeden verständlich, wie Riester funktioniert.


© Makler Weber. 
Umsetzung: medienloge

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