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Betriebliche Altersvorsorge

Eigeninitiative bei der persönlichen Vorsorge ist nun mehr denn je gefragt.

Mit dem Altersvermögensgesetz belohnt der Gesetzgeber die betriebliche
Altersvorsorge mit umfangreichen steuerlichen Fördermaßnahmen und
Erleichterungen bei den Sozialabgaben. Daneben wird Arbeitnehmern ein
Anrecht auf eine betriebliche Altersversorgung eingeräumt.

Nutzen Sie ihr Recht auf Entgeltumwandlung und profitieren Sie von
den Vorteilen der betrieblichen Altersvorsorge.

Auch eine Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche
Altersvorsorge ist hier dringend angeraten. In der Ansparzeit ist der
Beitrag steuer- und sozialversicherungsfrei.

Sparen Sie Monat für Monat Steuern und Sozialabgaben!

Wir erklären alle Durchführungswege bei der betrieblichen Altersvorsorge.


© Makler Weber. 
Umsetzung: medienloge

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