Eine Elementarversicherung kann als selbständiger Vertrag in die Wohngebäude-
oder Hausratversicherung eingeschlossen werden. Diese kommt für Schäden auf,
die durch Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall oder Erdbeben
entstehen.
Da diese Elementarschäden aber immer häufiger vorkommen, ist Versicherungs-
schutz hierfür nur in nicht gefährdeten Gebieten und nur wenn in den letzten
10 Jahren kein Elementarschaden am Versicherungsgrundstück war, möglich.
Oft wird hierfür auch nur Versicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligung
angeboten und/oder die Leistung hierfür begrenzt.