Die Glasversicherung können Sie nur in Verbindung mit einer Hausratversicherung
oder einer Wohngebäudeversicherung kombinieren.
Als Eigentümer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses sollten Sie sich auf
jeden Fall vor Schäden durch Glasbruch schützen, da Schäden an der Gebäude-
verglasung hohe Kosten verursachen. Auch als Mieter können Sie vertraglich
verpflichtet sein, für Schäden an Fenstern aufzukommen. Bei Eigenverschulden
haften Sie immer (Achtung: die private Haftpflicht tritt hier in der Regel nicht ein).
Optional können hier auch Glaskeramikkochflächen und Aquarien, Terrarien
mitversichert werden.